Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Die nachfolgenden AGB gelten für Kunden, welche die Dienstleistungen der Checkpoint Personal Training UG in Anspruch
nehmen.
§ 1 Die Leistungen
(1) Die Checkpoint Personal Training UG bietet dem Kunden ein optimal ausgerichtetes und auf ihn maßgeschneidertes
Trainingskonzept an. Dieses Programm kann verschiedene Trainingsinhalte umfassen und zwar unter persönlicher und
individueller Betreuung der Checkpoint Personal Training UG.
(2) Das Training der Checkpoint Personal Training UG gewährleistet eine gewissenhafte Umsetzung des erarbeiteten Konzepts.
(3) Das auf den Kunden zugeschnittene Konzept basiert auf dessen Angaben in dem von ihm auszufüllenden und zu
unterschreibenden Anamnesebogen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten der Checkpoint Personal
Training UG.
(4) Das Trainingskonzept kann jederzeit während der Laufzeit angepasst werden, soweit der Kunde dies verlangt, um neuen
sportwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen oder soweit dies erforderlich ist, um einer veränderten
Sporttauglichkeit des Kunden zu entsprechen.
(5) Wird keine abweichende Vereinbarung getroffen, kann die vereinbarte Leistung nur durch den Kunden persönlich in
Anspruch genommen werden.
§ 2 Begriff des Personal Training
Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden ausgerichtete, individuell
gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom Personal Trainer (PT) vorbereiteten und
persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird.
§ 3 Leistungsumfang
Eine Trainingseinheit (TE) dauert 60 Minuten.
§ 4 Trainingsplanung/ Trainingszeiten
(1) Alle TE werden in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt.
(2) Trainingszeiten werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt.
(3) Das Training wird an dem vom Kunden gewünschten oder vom PT empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort
des Kunden, bei der Arbeit, im Studio des PT oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.
§ 5 Umplanung/ Absagen/ Nichterscheinen
(1) Eine TE kann bis zu 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn vom PT umgeplant oder abgesagt werden, wenn
dem Kunden innerhalb einer Woche ein Ersatztermin angeboten wird.
(2) Bei Absagen durch den Kunden bis zu 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Beginn einer TA werden die Kosten für
die betroffene TE weder rückerstattet noch gutgeschrieben, es sei denn bei einer, durch ärztliches Attest nachgewiesenen,
krankheitsbedingten Verhinderung. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Termin wird die TE in voller
Höhe berechnet.
(3) Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, hat er dies dem PT unverzüglich mitzuteilen.
(4) Die aufgrund einer nachgewiesenen gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen und nicht berechneten TE können auf
Wunsch des Kunden an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt werden, ohne dass damit eine neue Laufzeit
beginnt.
§ 6 Vergütung/ Spezifische Kosten
(1) Das Honorar für Dienstleistungen des PT richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
(2) Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt bevorzugt per Lastschrift auf das in der Rechnung angegebene Konto.
(3) Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Kunden Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio,
Platzgebühren oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten vom Kunden zu übernehmen.
(4) Die Dienstleistungen des PT werden grundsätzlich in dessen Studio am Standort Max-Planck-Straße 4a, 50858 Köln,
erbracht. Werden auf Wunsch des Kunden Trainingseinheiten außerhalb des Studios erbracht, so sind Anreisekosten des PT
bis zu einer Entfernung von max. 25 km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinausgehen, werden gegen gesonderte
Vereinbarung abgerechnet. Anreisezeiten des PT werden auf die TE angerechnet.
(5) Werden im Voraus bezahlte TE aus Gründen, die vom PT nicht zu vertreten sind, vom Kunden nicht abgerufen, so findet
eine Rückerstattung unverbrauchter Vorschüsse nicht statt.
§ 7 Gesundheitserklärung des Kunden
Der Kunde überreicht dem PT einen gesonderten Anamnesebogen, welchen er vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt. Soweit
sich aus dem Anamnesebogen nichts anders ergibt oder ein solcher Bogen nicht oder nicht rechtzeitig dem PT übergeben wird,
erklärt der Kunde im Übrigen, dass er sich in guter körperlicher Verfassung befindet und nicht an Erkrankungen oder anderen
körperlichen Beschwerden leidet, welche die Teilnahme an einem Personal Training aus medizinischer Sicht nicht gestatten.
Ferner erklärt der Kunde, dass er anderenfalls dem PT vor einer TE mitteilt, wenn er unter Verletzungen, Krankheiten,
Beschwerden oder Unwohlsein leidet.
§ 8 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie
jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, umgehend
wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung
entschieden.
§ 9 Sorgfaltspflicht des Personal Trainers
Der PT ist verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der einzelnen TE die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu
überprüfen und diesen in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/
Trainingsgeräte/ Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen. Während
der TE ist der PT verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kunden zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.
§ 10 Vertragsdauer & Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Leistungspaket. Der Vertrag verlängert sich jeweils
zu gleichen Konditionen und damit um dieselbe Laufzeit, wenn er nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Laufzeit von
einer der Parteien gekündigt wird.
(2) Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei
Bestehen einer dauerhaften medizinischen Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Im Falle einer
Kündigung durch den Kunden ist diese Indikation durch ärztliches Attest nachzuweisen
(3) Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber dem anderen Vertragsteil. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf
den Zugang beim Erklärungsempfänger an.
§ 11 Haftungsausschluss
(1) Der PT haftet nicht für Schäden, die der Kunde durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet.
Entsprechendes gilt, soweit der Kunde unvollständige oder unrichtige Angaben zu seinem gesundheitlichen Zustand gemacht
oder die Mitteilung gesundheitlicher Einschränkungen gänzlich unterlassen hat. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen,
wenn der Kunde sich nicht an die Anweisungen des PT hält.
(2) Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung findet nicht statt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit des Kunden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des PT oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des PT beruhen.
§ 12 Allgemeines
(1) Aus Gründen einer optimalen Terminplanung wird darum gebeten, vom Kunden geplanten Urlaub möglichst frühzeitig,
spätestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt, dem PT bekannt zu geben.
(2) Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, empfiehlt der PT dem
Kunden, vor Trainingsbeginn ein internistisches Check-Up oder eine sportärztliche Untersuchung durchzuführen.
§ 13 Datenschutz
Die Kunden mitgeteilten Daten werden lediglich zum Zwecke der Planung und Durchführung des Personal Training Vertrages
erhoben und zu diesem Zwecke beim PT gespeichert und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte findet ohne vorherige Zustimmung
des Kunden nicht statt. Die Zustimmung zur Erhebung, Speicherung, Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten kann
vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame oder undurchführbare
Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen und rechtlichen
Vorstellungen der Parteien am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.